Schießordnung der Totengilde Rathlau von 1729


(Fassung von 1979, überarbeitet 2007, Änderung 2012)


  1. 1.Es wird stehend aufgelegt geschossen. Es ist ein Schießwart zu bestimmen. Selbiger hat für die Ordnung der Gewehre und des Schießstandes zu sorgen. Jeder Schütze hat sich den Anordnungen des Schießwartes zu fügen.


  2. 2.Schießberechtigt ist jede Person ab 16 Jahren, unabhängig davon ob es sich um ein Mitglied der Gilde handelt oder nicht. Geschossen wird nur mit Gewehren, die von der Gilde gestellt werden.


  3. 3.Den Königspreis und den zweiten Preis können nur Mitglieder erwerben.


  4. 4.Jeder Schütze ist verpflichtet, sich vor Abgabe der Schüsse in das Schießbuch eintragen zu lassen.


  5. 5.Königsliste

  6. a.Es kann sich jedes Mitglied der Gilde ab dem 18. Lebensjahr jederzeit durch Meldung beim Ältermann auf die Königsliste setzen lassen und wird somit zum „Königsanwärter“.

  7. b.Das Mitglied bekundet damit seinen Willen, König der Gilde zu werden.

  8. c.Es kann nur König werden, wer sich in diese Königsliste einschreiben lassen hat.

  9. d.Möchte sich ein eingeschriebenes Mitglied von der Liste streichen lassen, ist dies dem Ältermann bis zum Ende des Gildefrühstückes am Gildetag anzuzeigen.

  10. e.Der beste Schütze der Königsliste wird Gildekönig.

  11. f.eder der auf der Königsliste steht kann ein Gildemitglied beauftragen für Ihn/Sie (Königsanwärter) zu schießen, Er/Sie (Königsanwärter) darf dann nicht selber an dem Schießen teilnehmen.


  12. 6.Jeder Schütze darf nur für sich selber, oder/und für ein Gildemitglied das auf der Königsliste als „Königsanwärter“ steht, schießen.


  13. 7.Beim Abschießen darf sooft geschossen werden, wie die selbe Ringzahl erreicht wird.


  14. 8.Jeder Schütze erhält nur einen Preis.


  15. 9.Für jede geschossene „10“ sind 10 Eurocent an den Schreiber zu entrichten.


  16. 10.Die Eintragungen aus dem Schießbuch müssen bis 18.00 Uhr abgeschossen sein, andernfalls sind sie verfallen. Eine Rückzahlung der vorrausgezahlten Beträge wird nicht gewährt.


  17. 11.Es muss wenigstens ein Durchgang (drei Schuss) abgeschossen werden. Wer in einem Durchgang drei Mal die Zehn geschossen hat, muss einen Steckschuss abgeben. Dieser Steckschuss ist beim Abschießen ausschlaggebend. Ab 18.00 Uhr wird abgeschossen.


  18. 12.Bei auftretenden geteilten Meinungen entscheidet der Vorstand.


  19. 13.Sollte sich kein Gildemitglied auf der Königsliste befinden wird nach der Schießordnung aus dem Jahre 2007 verfahren.



Rathlau, den 03.März 2012


Gez. der Vorstand

Schießordnung

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